Leistung der Eingliederungshilfe
Assistenz für ein selbstbestimmtes Leben
Sie leben mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung? Wir unterstützen Sie dort, wo Barrieren den Alltag schwer machen – und Sie bestimmen, wie.
07121 205 206 anrufen- Nach § 78 SGB IX
- Persönliches Budget möglich
- Mit Pflegekassen-Leistungen kombinierbar

Was wir machen
Unterstützung, die Sie selbst gestalten
Assistenzleistungen stehen Ihnen nach dem Bundesteilhabegesetz zu (§ 78 SGB IX). Zuständig ist die Eingliederungshilfe Ihres Stadt- oder Landkreises.
- Begleitung in der Freizeit, zu Freunden und Verwandten
- Begleitung zu medizinischen Behandlungen
- Unterstützung beim Einkaufen, Kochen, Putzen und Ordnunghalten
- Zusätzlich: Leistungen der Pflegekasse für Haushalt, Begleitung und Aktivitäten

Häufige Fragen
Assistenzleistungen
Wer bezahlt die Assistenz?
Die Eingliederungshilfe Ihres Stadt- oder Landkreises. Wir rechnen direkt mit ihr ab. Alternativ setzen Sie Ihr Persönliches Budget für unsere Assistenz ein.
Kann ich Assistenz und Leistungen der Pflegekasse kombinieren?
Ja. Haben Sie einen Pflegegrad, können Sie zusätzlich den Entlastungsbetrag und – ab Pflegegrad 2 – den Umwandlungsanspruch für nicht genutzte Sachleistungen nutzen. Wir beraten Sie, wie das zusammenpasst.
Wie beantrage ich Assistenzleistungen?
Über einen Antrag bei der Eingliederungshilfe. Im anschließenden Gesamtplanverfahren wird festgelegt, welche Unterstützung Sie bekommen. Wir sagen Ihnen gern, wie Sie vorgehen.
Ihr Kontakt
Team Assistenzleistungen
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie direkt an das Team – wir melden uns so schnell wie möglich.
Lieber per E-Mail? ap@flink-fleissig.de
Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr · Landkreise Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis