Leistung der Krankenkasse
Haushaltshilfe über die Krankenkasse
Sie sind krank, schwanger, haben gerade entbunden oder eine Operation hinter sich? Wir führen Ihren Haushalt weiter und versorgen die Kinder – damit Sie gesund werden.
- Zugelassen bei allen Krankenkassen
- Direkte Abrechnung
- Hilfe beim Antrag

Ihr Anspruch auf einen Blick
Haushaltshilfe
Ihr Haushalt läuft weiter
Unsere Haushaltshilfe hält Ihren Alltag am Laufen, damit Sie Zeit und Kraft haben, sich zu erholen.
- Wäsche, Reinigung und Ordnung
- Einkaufen und Besorgungen
- Kochen für die Familie

Familienpflege
Wenn Kinder versorgt werden müssen
Fällt ein Elternteil aus, kümmern wir uns vorrangig um die Kinder – mit allem, was zu einem geregelten Tag gehört.
- Versorgung und Betreuung von Säuglingen, Klein- und Schulkindern
- Mahlzeiten, Tagesstruktur, Hausaufgaben und Wege zu Kita und Schule
- Dazu der Haushalt: Einkauf, Wäsche, Ordnung

So beantragen Sie die Haushaltshilfe
In drei Schritten zur Hilfe
Ärztliche Bescheinigung
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bestätigt, dass Sie den Haushalt vorübergehend nicht führen können – bei Schwangerschaft auch die Hebamme.
Antrag bei der Krankenkasse
Den Antrag bekommen Sie bei Ihrer Kasse. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen und sagen, was hineingehört.
Wir legen los
Sobald die Kasse zustimmt, beginnen wir – und rechnen direkt mit ihr ab. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung.
Häufige Fragen
Haushaltshilfe über die Krankenkasse
Wer bekommt eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse?
Gesetzlich Versicherte, die ihren Haushalt wegen Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Reha, Schwangerschaft oder Entbindung vorübergehend nicht weiterführen können – und bei denen niemand sonst im Haushalt einspringen kann. Rechtsgrundlage sind § 38 und § 24h SGB V.
Wie lange zahlt die Krankenkasse?
Lebt ein Kind unter 12 Jahren (oder ein Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist) im Haushalt, bis zu 26 Wochen. Ohne Kinder gibt es bei schwerer Krankheit oder nach einer Operation bis zu vier Wochen. Manche Kassen leisten freiwillig mehr – fragen lohnt sich.
Muss ich etwas zuzahlen?
Erwachsene zahlen 10 % der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 € pro Tag. Bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung entfällt die Zuzahlung.
Bekomme ich Haushaltshilfe nach der Geburt?
Ja, wenn Ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen Schwangerschaft oder Entbindung nicht möglich ist. Die Bescheinigung stellt Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder Ihre Hebamme aus.
Muss ich in Vorleistung gehen?
Nein. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse oder dem zuständigen Kostenträger ab – auch Rentenversicherung und andere Träger übernehmen Haushaltshilfe, etwa während einer Reha.
Ihr Kontakt
Team Familienpflege & Haushaltshilfe
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie direkt an das Team – wir melden uns so schnell wie möglich.
Lieber per E-Mail? bz@flink-fleissig.de
Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr · Landkreise Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis