Leistung der Krankenkasse

Haushaltshilfe über die Krankenkasse

Sie sind krank, schwanger, haben gerade entbunden oder eine Operation hinter sich? Wir führen Ihren Haushalt weiter und versorgen die Kinder – damit Sie gesund werden.

  • Zugelassen bei allen Krankenkassen
  • Direkte Abrechnung
  • Hilfe beim Antrag
Familie sitzt lachend im Wohnzimmer, die Eltern halten ein Dach aus Pappe über ihr Kind

Ihr Anspruch auf einen Blick

26 Wochen
Haushaltshilfe, wenn ein Kind unter 12 im Haushalt lebt
4 Wochen
bei schwerer Krankheit oder nach einer OP – auch ohne Kinder
5–10 €
Zuzahlung pro Tag (bei Schwangerschaft und Geburt: keine)

Haushaltshilfe

Ihr Haushalt läuft weiter

Unsere Haushaltshilfe hält Ihren Alltag am Laufen, damit Sie Zeit und Kraft haben, sich zu erholen.

  • Wäsche, Reinigung und Ordnung
  • Einkaufen und Besorgungen
  • Kochen für die Familie
Hand wischt mit einem Tuch über einen Tisch mit Pflanzen

So beantragen Sie die Haushaltshilfe

In drei Schritten zur Hilfe

  1. Ärztliche Bescheinigung

    Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bestätigt, dass Sie den Haushalt vorübergehend nicht führen können – bei Schwangerschaft auch die Hebamme.

  2. Antrag bei der Krankenkasse

    Den Antrag bekommen Sie bei Ihrer Kasse. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen und sagen, was hineingehört.

  3. Wir legen los

    Sobald die Kasse zustimmt, beginnen wir – und rechnen direkt mit ihr ab. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung.

Häufige Fragen

Haushaltshilfe über die Krankenkasse

Wer bekommt eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse?

Gesetzlich Versicherte, die ihren Haushalt wegen Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Reha, Schwangerschaft oder Entbindung vorübergehend nicht weiterführen können – und bei denen niemand sonst im Haushalt einspringen kann. Rechtsgrundlage sind § 38 und § 24h SGB V.

Wie lange zahlt die Krankenkasse?

Lebt ein Kind unter 12 Jahren (oder ein Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist) im Haushalt, bis zu 26 Wochen. Ohne Kinder gibt es bei schwerer Krankheit oder nach einer Operation bis zu vier Wochen. Manche Kassen leisten freiwillig mehr – fragen lohnt sich.

Muss ich etwas zuzahlen?

Erwachsene zahlen 10 % der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 € pro Tag. Bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung entfällt die Zuzahlung.

Bekomme ich Haushaltshilfe nach der Geburt?

Ja, wenn Ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen Schwangerschaft oder Entbindung nicht möglich ist. Die Bescheinigung stellt Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder Ihre Hebamme aus.

Muss ich in Vorleistung gehen?

Nein. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse oder dem zuständigen Kostenträger ab – auch Rentenversicherung und andere Träger übernehmen Haushaltshilfe, etwa während einer Reha.

Ihr Kontakt

Team Familienpflege & Haushaltshilfe

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie direkt an das Team – wir melden uns so schnell wie möglich.

  • Jetzt anfragen
  • 07121 205 206 anrufen
  • Lieber per E-Mail? bz@flink-fleissig.de

    Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr · Landkreise Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis