Leistung der Pflegekasse

Alltagsbegleitung mit dem Entlastungsbetrag

Mit Pflegegrad stehen Ihnen 131 € im Monat zu – für Hilfe im Haushalt, Begleitung zum Arzt oder einfach Gesellschaft. Wir sind nach § 45a SGB XI anerkannt und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

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  • Ab Pflegegrad 1
  • Für Kinder, Erwachsene und Senioren
  • Kein Papierkram für Sie
Betreuerin liest einer älteren Frau im Rollstuhl vor

Der Entlastungsbetrag in Zahlen

131 €
pro Monat ab Pflegegrad 1
1.572 €
im Jahr, wenn Sie ihn voll nutzen
30.06.
bis dahin ist der Rest des Vorjahres nutzbar
40 %
der Pflegesachleistung umwandelbar (ab Pflegegrad 2)

Was wir machen

Gemeinsam den Alltag meistern

Unsere Alltagsbegleitung richtet sich an Menschen mit Pflegegrad – ganz gleich, ob Kind, Erwachsener oder Senior. Sie bleiben in Ihrem Zuhause und sind trotzdem nicht allein.

  • Betreuung und Gesellschaft – vorlesen, spazieren, erzählen
  • Begleitung zu Arztterminen und Behördengängen
  • Hilfe im Haushalt: Wäsche, Reinigung, Einkauf
  • Betreuung pflegebedürftiger Kinder
  • Begleitung zu Freunden, Familie und Veranstaltungen
Zwei Hände halten ein Haus aus Papier vor der Abendsonne

Gut zu wissen

So funktioniert der Entlastungsbetrag

Jede Person mit Pflegegrad, die zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI – 131 € im Monat. Er wird nicht ausgezahlt, sondern für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt. flink+fleißig ist ein solches Angebot.

Nicht genutzte Beträge sammeln sich an: Was Sie in diesem Jahr nicht verbrauchen, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Wer ihn nicht nutzt, verschenkt bis zu 1.572 € im Jahr.

Ab Pflegegrad 2 geht noch mehr: Nutzen Sie Ihre Pflegesachleistungen nicht voll aus, dürfen Sie bis zu 40 % davon für Angebote wie unseres umwandeln (Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI). Wir rechnen mit Ihnen gemeinsam aus, ob sich das lohnt.

Häufige Fragen

Entlastungsbetrag und Alltagsbegleitung

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden – unabhängig vom Alter. Ein gesonderter Antrag ist meist nicht nötig; die Pflegekasse erstattet gegen Nachweis.

Was passiert mit Geld, das ich nicht nutze?

Es verfällt nicht sofort. Nicht genutzte Beträge eines Kalenderjahres können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Danach sind sie verloren.

Muss ich die Rechnung erst selbst bezahlen?

Nein. Auf Wunsch rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Kann ich zusätzlich private Stunden buchen?

Ja. Reicht der Entlastungsbetrag nicht, buchen Sie weitere Stunden privat dazu – siehe private Haushaltshilfe.

Gilt das auch für Kinder mit Pflegegrad?

Ja. Wir betreuen auch pflegebedürftige Kinder – und entlasten damit die ganze Familie.

Ihr Kontakt

Team Hauswirtschaft & Alltagsbegleitung

Wie viel Entlastungsbetrag liegt bei Ihnen noch? Rufen Sie uns an – wir rechnen es gemeinsam aus.

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  • Lieber per E-Mail? vk@flink-fleissig.de

    Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr · Landkreise Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis