Leistung der Pflegekasse
Alltagsbegleitung mit dem Entlastungsbetrag
Mit Pflegegrad stehen Ihnen 131 € im Monat zu – für Hilfe im Haushalt, Begleitung zum Arzt oder einfach Gesellschaft. Wir sind nach § 45a SGB XI anerkannt und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
07121 205 206 anrufen- Ab Pflegegrad 1
- Für Kinder, Erwachsene und Senioren
- Kein Papierkram für Sie

Der Entlastungsbetrag in Zahlen
Was wir machen
Gemeinsam den Alltag meistern
Unsere Alltagsbegleitung richtet sich an Menschen mit Pflegegrad – ganz gleich, ob Kind, Erwachsener oder Senior. Sie bleiben in Ihrem Zuhause und sind trotzdem nicht allein.
- Betreuung und Gesellschaft – vorlesen, spazieren, erzählen
- Begleitung zu Arztterminen und Behördengängen
- Hilfe im Haushalt: Wäsche, Reinigung, Einkauf
- Betreuung pflegebedürftiger Kinder
- Begleitung zu Freunden, Familie und Veranstaltungen

Gut zu wissen
So funktioniert der Entlastungsbetrag
Jede Person mit Pflegegrad, die zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI – 131 € im Monat. Er wird nicht ausgezahlt, sondern für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt. flink+fleißig ist ein solches Angebot.
Nicht genutzte Beträge sammeln sich an: Was Sie in diesem Jahr nicht verbrauchen, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Wer ihn nicht nutzt, verschenkt bis zu 1.572 € im Jahr.
Ab Pflegegrad 2 geht noch mehr: Nutzen Sie Ihre Pflegesachleistungen nicht voll aus, dürfen Sie bis zu 40 % davon für Angebote wie unseres umwandeln (Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI). Wir rechnen mit Ihnen gemeinsam aus, ob sich das lohnt.
Häufige Fragen
Entlastungsbetrag und Alltagsbegleitung
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden – unabhängig vom Alter. Ein gesonderter Antrag ist meist nicht nötig; die Pflegekasse erstattet gegen Nachweis.
Was passiert mit Geld, das ich nicht nutze?
Es verfällt nicht sofort. Nicht genutzte Beträge eines Kalenderjahres können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Danach sind sie verloren.
Muss ich die Rechnung erst selbst bezahlen?
Nein. Auf Wunsch rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Kann ich zusätzlich private Stunden buchen?
Ja. Reicht der Entlastungsbetrag nicht, buchen Sie weitere Stunden privat dazu – siehe private Haushaltshilfe.
Gilt das auch für Kinder mit Pflegegrad?
Ja. Wir betreuen auch pflegebedürftige Kinder – und entlasten damit die ganze Familie.
Ihr Kontakt
Team Hauswirtschaft & Alltagsbegleitung
Wie viel Entlastungsbetrag liegt bei Ihnen noch? Rufen Sie uns an – wir rechnen es gemeinsam aus.
Lieber per E-Mail? vk@flink-fleissig.de
Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr · Landkreise Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis