Ratgeber

Wer bezahlt die Hilfe?

Die meisten unserer Leistungen zahlt eine Kasse oder ein Amt – welche, hängt von Ihrer Lage ab. Hier finden Sie den Überblick. Den Rest klären wir am Telefon.

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Älteres Ehepaar sitzt mit Unterlagen am Küchentisch

Auf einen Blick

Fünf Kostenträger, eine Übersicht

Wählen Sie, was zu Ihrer Lage passt – die Einzelheiten stehen weiter unten.

Krankenkasse
Bei Krankheit, Krankenhaus, Reha, OP, Schwangerschaft oder Geburt.
Ärztliche Bescheinigung
Pflegekasse
Ab Pflegegrad 1, wenn Sie zu Hause gepflegt werden.
Nur der Pflegegrad
Eingliederungshilfe
Bei Behinderung oder chronischer Erkrankung.
Antrag beim Landkreis
Jugendamt
Bei Erziehungsfragen und Krisen in der Familie.
Gespräch mit dem Jugendamt
Sie selbst
Ohne Anspruch – oder zusätzlich zur Kasse.
20 % steuerlich absetzbar

Die Kostenträger im Einzelnen

Balkengrafik: mit Kind bis zu 26 Wochen, ohne Kinder bis zu 4 Wochen

Gesetzlich Versicherte bekommen Haushaltshilfe, wenn sie den Haushalt wegen Krankheit, Krankenhaus, Reha, Schwangerschaft oder Entbindung nicht weiterführen können und niemand sonst im Haushalt einspringen kann. Zuzahlung 5–10 € pro Tag, bei Schwangerschaft und Geburt keine.

Grafik: jeden Monat ein Betrag, nicht Genutztes wandert ins Folgejahr

Nicht genutzte Beträge sind bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar. Ab Pflegegrad 2 lassen sich bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistung umwandeln.

Grafik: ein Weg teilt sich in Sachleistung und Persönliches Budget

Für Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, auch als Elternassistenz. Zuständig ist die Eingliederungshilfe des Stadt- oder Landkreises.

Preisschild mit null Euro

Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31) und Inobhutnahme (§ 42) – beantragt und bezahlt über das Jugendamt.

Kreisgrafik: ein Fünftel der Rechnung fließt zurück

Voraussetzung: eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung – bar bezahlt zählt nicht.

Häufige Fragen

Fragen zur Kostenübernahme

Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe?

Bei der Krankenkasse mit ärztlicher Bescheinigung und Antragsformular. Beim Entlastungsbetrag der Pflegekasse brauchen Sie keinen Antrag – nur einen Pflegegrad. Wir helfen Ihnen bei beidem.

Kann ich mehrere Leistungen kombinieren?

Oft ja – zum Beispiel Entlastungsbetrag und private Stunden, oder Assistenz und Leistungen der Pflegekasse. Was bei Ihnen geht, klären wir im Gespräch.

Muss ich in Vorleistung gehen?

Nein. Auf Wunsch rechnen wir direkt mit Kasse oder Amt ab.

Nicht sicher, was bei Ihnen gilt?

Fragen Sie uns einfach

Ein Anruf genügt – wir klären mit Ihnen, was Ihnen zusteht und wer es bezahlt.

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