Ratgeber
Wer bezahlt die Hilfe?
Die meisten unserer Leistungen zahlt eine Kasse oder ein Amt – welche, hängt von Ihrer Lage ab. Hier finden Sie den Überblick. Den Rest klären wir am Telefon.
07121 205 206 anrufen
Auf einen Blick
Fünf Kostenträger, eine Übersicht
Wählen Sie, was zu Ihrer Lage passt – die Einzelheiten stehen weiter unten.
Krankenkasse
- Bei Krankheit, Krankenhaus, Reha, OP, Schwangerschaft oder Geburt.
- Ärztliche Bescheinigung
Die Kostenträger im Einzelnen
Gesetzlich Versicherte bekommen Haushaltshilfe, wenn sie den Haushalt wegen Krankheit, Krankenhaus, Reha, Schwangerschaft oder Entbindung nicht weiterführen können und niemand sonst im Haushalt einspringen kann. Zuzahlung 5–10 € pro Tag, bei Schwangerschaft und Geburt keine.
Nicht genutzte Beträge sind bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar. Ab Pflegegrad 2 lassen sich bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistung umwandeln.
Für Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, auch als Elternassistenz. Zuständig ist die Eingliederungshilfe des Stadt- oder Landkreises.
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31) und Inobhutnahme (§ 42) – beantragt und bezahlt über das Jugendamt.
Voraussetzung: eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung – bar bezahlt zählt nicht.
Häufige Fragen
Fragen zur Kostenübernahme
Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe?
Bei der Krankenkasse mit ärztlicher Bescheinigung und Antragsformular. Beim Entlastungsbetrag der Pflegekasse brauchen Sie keinen Antrag – nur einen Pflegegrad. Wir helfen Ihnen bei beidem.
Kann ich mehrere Leistungen kombinieren?
Oft ja – zum Beispiel Entlastungsbetrag und private Stunden, oder Assistenz und Leistungen der Pflegekasse. Was bei Ihnen geht, klären wir im Gespräch.
Muss ich in Vorleistung gehen?
Nein. Auf Wunsch rechnen wir direkt mit Kasse oder Amt ab.
Nicht sicher, was bei Ihnen gilt?
Fragen Sie uns einfach
Ein Anruf genügt – wir klären mit Ihnen, was Ihnen zusteht und wer es bezahlt.
Lieber per E-Mail? info@flink-fleissig.de