fokus · Leistung der Eingliederungshilfe
Elternassistenz: starke Eltern, auch mit Einschränkung
Sie haben eine Behinderung oder chronische Erkrankung und Kinder? Wir übernehmen die Handgriffe, die Ihnen schwerfallen – Sie bleiben die Eltern.
07121 205 206 anrufen- Nach § 78 SGB IX
- Persönliches Budget möglich
- Direkte Abrechnung

Was wir machen
Hilfe im Familienalltag
Unser Ziel: ein möglichst selbstbestimmter und eigenständiger Familienalltag – nach Ihren Vorstellungen.
- Haushaltsführung und Wäscheversorgung
- Altersgerechte Betreuung und Begleitung Ihrer Kinder
- Mobilität mit Ihnen und Ihrem Kind
- Tagesstruktur und schulische Angelegenheiten

Häufige Fragen
Elternassistenz
Wer hat Anspruch auf Elternassistenz?
Eltern mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, die bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder Unterstützung brauchen. Grundlage ist § 78 Abs. 3 SGB IX.
Wer bezahlt die Elternassistenz?
Die Eingliederungshilfe Ihres Stadt- oder Landkreises. Wir rechnen direkt mit ihr ab – oder Sie setzen Ihr Persönliches Budget ein.
Ihr Kontakt
Team Assistenzleistungen
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie direkt an das Team – wir melden uns so schnell wie möglich.
Lieber per E-Mail? ap@flink-fleissig.de
Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr · Landkreise Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis