fokus · Leistung der Eingliederungshilfe

Elternassistenz: starke Eltern, auch mit Einschränkung

Sie haben eine Behinderung oder chronische Erkrankung und Kinder? Wir übernehmen die Handgriffe, die Ihnen schwerfallen – Sie bleiben die Eltern.

07121 205 206 anrufen
  • Nach § 78 SGB IX
  • Persönliches Budget möglich
  • Direkte Abrechnung
Lachende Familie mit zwei Kindern

Was wir machen

Hilfe im Familienalltag

Unser Ziel: ein möglichst selbstbestimmter und eigenständiger Familienalltag – nach Ihren Vorstellungen.

  • Haushaltsführung und Wäscheversorgung
  • Altersgerechte Betreuung und Begleitung Ihrer Kinder
  • Mobilität mit Ihnen und Ihrem Kind
  • Tagesstruktur und schulische Angelegenheiten
Lachende Kinder ziehen gemeinsam an einem Seil

Häufige Fragen

Elternassistenz

Wer hat Anspruch auf Elternassistenz?

Eltern mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, die bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder Unterstützung brauchen. Grundlage ist § 78 Abs. 3 SGB IX.

Wer bezahlt die Elternassistenz?

Die Eingliederungshilfe Ihres Stadt- oder Landkreises. Wir rechnen direkt mit ihr ab – oder Sie setzen Ihr Persönliches Budget ein.

Ihr Kontakt

Team Assistenzleistungen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie direkt an das Team – wir melden uns so schnell wie möglich.

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  • 07121 205 206 anrufen
  • Lieber per E-Mail? ap@flink-fleissig.de

    Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr · Landkreise Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis